Für den Erhalt des Unteren Saaletals ohne Autobahn

A 143 stoppen !

Das Untere Saaletal zwischen Halle und Wettin stellt eine der wenigen noch relativ naturnahen und ungestörten Landschaften in der Mitteldeutschen Industrieregion dar. Vor allem auf den Porphyrkuppen bei Gimritz und Brachwitz und in den Muschelkalkhängen bei Lieskau haben sich noch wertvolle Lebensräume für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt erhalten, die unter dem besonderen Schutz der Europäischen Union stehen. Diese Gebiete gehören zu den letzten Rückzugsräumen für zahlreiche seltene und gefährdete Arten.

 

Die einmaligen Naturschätze im Unteren Saaletal sind bedroht: durch die geplante Saaletalautobahn A 143 (Westumfahrung Halle). Der NABU setzt sich für den Erhalt des Unteren Saaletals und daher für den Verzicht auf die geplante A 143 ein.

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Weitere Informationen zum Saaletal und zur A 143 finden Sie auch bei der Bürgerinitiative Saaletal.


NABU beantragt Baustopp und Betriebsverbot der Autobahn A 143

Halle (Saale), 13. Oktober 2023

Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Saaletal hat der NABU RV Halle/Saalkreis am 13. Oktober 2023 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einen Antrag auf sofortigen Baustopp der Autobahn A 143 nordwestlich von Halle und auf ein Verbot der Inbetriebnahme der Autobahn eingereicht.

 

Grundlage des aktuellen Antrags ist die FFH-Richtlinie der Europäischen Union, in der ein Verschlech­terungsverbot für besonders geschützte Lebensräume innerhalb von FFH-Gebieten festgelegt ist. Aufgrund der unvermeidbaren Schädigung solcher FFH-Lebensräume durch die Autobahn ist der Bau und Betrieb der A 143 nach europäischem und bundesdeutschem Naturschutzrecht nicht zulässig, also auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie der Bundesartenschutzverordnung sowie dem entsprechenden Landesrecht. Der NABU Halle/Saalkreis und die BI Saaletal fordern daher den Stopp der Bauarbeiten an der A 143 und ein Verbot der Inbetriebnahme.

 

Juristische Vorgeschichte:

 

Die Baugenehmigung für die A 143 ist zwar im Jahr 2019 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Grundlage dieser Baugenehmigung war allerdings eine unvollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung. Eine solche Verträglichkeitsprüfung ist laut FFH-Richtlinie für alle FFH-Gebiete vorgeschrieben, die durch ein Bauvorhaben wie z.B. den Bau einer Autobahn geschädigt werden könnten. Aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist allerdings ein Teilbereich des FFH-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ ausgespart worden, der in unmittelbarer Nähe zur A 143-Trasse liegt und durch den Autobahnverkehr gravierend geschädigt würde. Aufgrund der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung für dieses Teilgebiet greift für diesen Teilbereich das o.g. Verschlech­terungsverbot für besonders geschützte Lebensräume und erfordert daher einen Baustopp und ein Betriebsverbot der A 143.

 

Der Antrag auf Baustopp und Betriebsverbot wurde inzwischen vom Landesverwaltungsamt zur Bearbeitung an das Fernstraßenbundesamt weitergeleitet. Der jetzt eingereichte Antrag ist der Auftakt für geplante weitere juristische Schritte für einen Baustopp der A 143; zur Finanzierung des weiteren Verfahrens sammelt die BI Saaletal Spenden per Crowdfunding.


EU-Beschwerde wegen Autobahnbau

NABU rügt Verletzung von Europarecht durch A 143

Brüssel, 4. November 2022

Wegen des Baus der Autobahn A 143 reicht der NABU Deutschland gemeinsam mit der Bürgerinitiative-Saaletal Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Die EU-Beschwerde adressiert unter anderem strittige Fragen des Europarechts, die bei der Gerichtsverhandlung über den Bau der A 143 am Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 und 2019 aufgetreten sind. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage hätten diese Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen.

Wenn die Beschwerden erfolgreich sind, könnten entsprechende Urteile des Bundesverwal-tungsgerichtes zu korrigieren sein, darunter auch das Urteil zum Bau der A 143.

 

Pressemitteilung der BI-Saaletal zur EU-Beschwerde

 

Information des NABU-Deutschland zur EU-Beschwerde


Natur statt Beton

Die Saaletalautobahn A 143

Ein Überblick über 30 Jahre Betonplanung und 30 Jahre Widerstand

 

Vortrag von Sebastian Voigt und Maud von Lampe auf dem

"Klimacamp Saaletal" in Gimritz am 15.09.2022

Download
Natur statt Beton
30 Jahre Betonplanung und30 Jahre Widerstand gegen die A 143
A143-Vortrag-2022-09-15.pdf
Adobe Acrobat Dokument 14.2 MB

Fahrraddemo am 19. Juni 2022 / Start 11:00 Uhr August-Bebel-Platz

Autobahnbau stoppen! Natur statt A 143!

Im Rahmen der bundesweiten Aktionstage #MobilitätswendeJetzt laden die BI Saaletal und der ADFC am 19.06.2022 zu einer Fahrraddemo gegen den Autobahnbau im Untereen Saaletal ein. Die Demo startet um 11 Uhr am August-Bebel-Platz in Halle und führt zur Autobahnbaustelle der A 143 bei Friedrichsschwerz.


Demo-Aufruf der BI Saaletal
Zum bundesweiten Aufruf #MobilitätswendeJetzt


Fahrraddemo „Saali bleibt“

Start: 21. Februar 2021, 14:00 Uhr, am Peißnitzhaus in Halle

Mitten in der Klimakrise und ungeachtet des globalen Artensterbens soll durch die einmalige Naturlandschaft des Unteren Saaletal eine Autobahn gebaut werden. Gegen diese ökologische Katastrophe vor unserer Haustür geht der Widerstand weiter - zunächst mit einer Fahrraddemo mit Trassenbesichtigung am 21.02.2021.

weitere Informationen: BI-Saaletal.de


Autobahn A 143 - ein Rückschritt für Naturschutz und Klimaschutz

Pressemitteilung 13.06.2019

 

Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für einen Weiterbau der geplanten Autobahn A 143 („Westumfahrung Halle“) sieht der NABU als einen gravierenden Rückschritt für den Naturschutz und für den Klimaschutz an.

Mit Urteil vom 12.06.2019 hat des Bundesverwaltungsgericht eine private Klage gegen die A 143 abgewiesen, und damit die gravierende Schädigung von Schutzgebieten von Europäischen Rang durch die Autobahn für rechtmäßig erklärt.

Nach Ansicht des NABU stellt die geplante A 143 einen unvertretbaren Eingriff in die einzigartigen Naturschätze des Unteren Saaletals bei Halle dar. Insbesondere die Porphyrlandschaft bei Brachwitz und Gimritz und der Muschelkalkhänge bei Lieskau mit ihrer herausragenden Artenvielfalt sollten als intakte und unzerschnittenen Naturrefugien für kommende Generationen bewahrt werden.

Die Pläne für die A 143 wurden vor fast 30 Jahren, in der Wachstumseuphorie der Wendezeit, aufgelegt. Seitdem hat sich die Dramatik des weltweiten Artensterbens ebenso stetig verschärft wie der globale Klimawandel. Unter diesen Umständen ist eine Entscheidung gegen den Erhalt noch verbliebener intakter Naturrefugien und für eine neue Autobahn, die zusätzlichen Verkehr und zusätzlche Klimagase erzeugt , aus Sicht des NABU nicht mehr zeitgemäß.

Der NABU fordert statt dessen ein Umdenken in der Verkehrspolitik: ungebremstes und rücksichtsloses Verkehrswachstum zulasten von Natur und Klimaschutz muss endlich beeendet werden.

 

Crowdfunding für das Untere Saaletal

Spenden für das Gerichtsverfahren gegen die A 143

Im Gerichtsverfahren gegen die geplante Autobahn A143 hat die heiße Phase begonnen. Zur Finanzierung des kostspieligen Gerichtsverfahrens am Bundesverwaltungsgericht bittet die Bürgerinitiative Saaletal um Spenden, die über die Crowdfunding-Plattform visionbakery getätigt werden können. Mit diesen Spenden sollen die Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter in dem gerichtsverfahren finanziert werden.


Bürgerinitiative Saaletal führt Verfahren gegen Autobahn A 143 weiter

Bürgerinitiative unterstützt privaten Kläger

Spenden zur Finanzierung des Verfahrens an die BI Saaletal

 Das Verfahren gegen die Autobahn A 143 wird nunmehr von der Bürgerininitiative Saaletal weiter geführt. Weil die BI selbst nicht klageberechtigt ist, unterstützt sie einen privaten Kläger, der eine Klage gegen die A 143 beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat.

 

 Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der BI Saaletal.

 

Zur Finanzierung desVerfahrens bittet die Bürgerinititiative um Spenden auf den neu eingerichteten Klagefonds gegen die A 143.


Auf Autobahn A 143 verzichten !

Pressemitteilung 14.06.2018

 

Anlässlich aktueller Pressemeldung über private Klagen gegen die geplante Autobahn A 143 bezieht der NABU Halle/Saalkreis erneut Stellung:

 

Der NABU Halle / Saalkreis wendet sich auch weiterhin entschieden gegen den geplanten Bau der Autobahn A 143 (der so genannten „Westumfahrung Halle“).

Im Unteren Saaletal zwischen Halle und Wettin haben sich bisher noch Naturschätze von Europäischer Bedeutung erhalten, welche durch die geplante Autobahn massiv bedroht sind. Die unter strengem Schutz stehenden gefährdeten Lebensräume in der Porphyrlandschaft bei Brachwitz und Gimritz und in den Muschelkalkhängen bei Lieskau sind enorm empfindlich gegenüber Zerschneidung und gegenüber Lärm und Abgasen des Verkehrs. Diese Schutzgebiete von europäischem Rang würden durch die geplante Autobahn schwer geschädigt. Der NABU fordert, diese besonderen Kostbarkeiten unseres Naturerbes für die nachkommenden Generationen zu bewahren, und auf den Bau der A 143 zu verzichten.

Auch wenn der NABU selbst keine juristischen Schritte gegen den aktuellen Planfest¬stellungsbeschluss zur A 143 ergriffen hat, bestehen auch weiterhin massive rechtliche Bedenken gegen den Autobahnbau. Auch nach den inzwischen erfolgten Änderungen an der Autobahnplanung ist eine Vereinbarkeit der A 143 mit dem Europäischen Naturschutzrecht für den NABU nicht erkennbar.

Außerdem löst die geplante Autobahn keinerlei Verkehrsprobleme: Die Verkehrsbelastungen in Halle entstehen gerade nicht durch Durchgangsverkehr, sondern durch innerstädtische Verkehre, die nicht auf die geplante A 143 verlagert werden können. Die vielbeschworene angebliche Verkehrs¬entlastung der Stadt Halle durch die A 143 ist daher eine Illusion.


Kein Gerichtsverfahren gegen Autobahn A 143

Pressemitteilung 24.05.2018

Der NABU Halle/Saalkreis wird keine Klage gegen die geplante Autobahn A 143 („Westumfahrung Halle“) erheben.

Nach dem vorläufigen Baustopp durch das Bundesverwaltungsgericht vom 17.01.2007 und nachfolgender Überarbeitung der Planunterlagen ist mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.03.2018 eine neue Baugenehmigung für die A 143 erlassen worden. Die Frist zur Erhebung der Klage gegen diesen Planfeststellungs-beschluss läuft für den NABU am heutigen 24.05.2018 aus. Der NABU reicht keine erneute Klage ein.

Der NABU Halle/Saalkreis spricht sich nach wie vor mit Nachdruck für die Bewahrung des Unteren Saaletals bei Halle als ungestörten Naturraum ohne Autobahn aus und hält den geplanten Bau der A 143 für einen schwerwiegenden Fehler. Die Zerschneidung der einzigartigen Naturschätze des Unteren Saaletals durch eine Autobahn und die gravierende Schädigung von Schutzgebieten von europäischem Rang – insbesondere der Porphyrlandschaft bei Brachwitz und Gimritz und der Muschelkalkhänge bei Lieskau – sind aus Sicht des NABU nicht vertretbar. Zugleich würde der Naturpark „Unteres Saaletal“ durch die geplante Autobahn einer seiner Grundlagen – der landschaftlichen Unberührtheit – beraubt.
Außerdem löst die geplante Autobahn keinerlei Verkehrsprobleme. Insbesondere die vielbeschworene Verkehrsentlastung der Stadt Halle durch die A 143 hält der NABU für eine Illusion.

Gleichwohl hat sich der NABU Halle/Saalkreis - wie auch zuvor der NABU-Landesverband Sachsen-Anhalt - nach gründlicher Überprüfung der neuen Baugenehmigung entschieden, auf eine erneute Klage gegen die A 143 zu verzichten, und zwar aus folgenden Gründen:

- Unter Berücksichtigung der erfolgten Änderungen an der Planung und der aktuellen Rechtsprechung wurden für ein weiteres Gerichtsverfahren nur sehr fragliche Erfolgsaussichten gesehen, die im Wesentlichen von einem zentralen juristischen Ansatzpunkt abhängig sind. Vor allem die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in ähnlichen Verfahren ließ daher keine ausreichenden Chancen für eine neue Klage erwarten.

- Das Prozessrisiko war für den NABU unüberschaubar.

- Die Finanzierung des sehr kostspieligen Gerichtsverfahrens am Bundesverwaltungsgericht war nicht gesichert.

Unter den obigen Gründen hat letztlich vor allem die nicht gesicherte Finanzierung den Ausschlag für den Verzicht auf eine erneute Klage durch den NABU gegeben. Insgesamt sah sich der NABU Halle/Saalkreis unter den gegebenen (vor allem auch finanziellen) Voraussetzungen nicht in der Lage, ein derart aufwendiges Gerichtsverfahren am Bundesverwaltungsgericht selbst zu führen.


A143 im Landtagswahlkampf

Pressemitteilung Februar 2016

 

Seit wenigen Tagen stehen in Halle großformatige Wahlwerbeplakate für die Landtagswahl im März 2016 als Verlautbarung der CDU mit der Botschaft: „A 143 JETZT – GEGEN DIE KLAGEFLUT DER BLOCKIERER“.

 

In diesem Kontext ist klar, dass der NABU Regionalverband Halle-Saalkreis e. V. gemeint sein muss, denn niemand sonst hat bisher eine konsequente rechtliche Überprüfung des Vorhabens angestrengt. Deshalb möchten wir zu dieser Wahlwerbebotschaft Stellung beziehen.

 

Ins Auge stechen zuerst einmal zwei miteinander verwobene Aspekte. Zum einen wurde bisher genau einmal erfolgreich gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt; der suggestive und sehr negativ besetzte Begriff „Klageflut“ ist daher grob falsch. Zum anderen fällt auf, dass sich die Christlich-Demokratische Union bei der Wahl dieses wie auch eines weiteren stark abwertenden Begriffes „Blockierer“ einer aggressiven Rhetorik bedient, die eher an diejenige von Wahlgruppierungen extremer politischer Richtungen erinnert.

 

Dabei wird verschwiegen, dass die Einflussnahmemöglichkeit von Umweltvereinigungen bei Klageverfahren allein darauf beschränkt ist, sicherzustellen, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Wer die Abschaffung dieser Möglichkeit fordert, wünscht sich die Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes für die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dienenden Normen. Wir möchten aber daran erinnern, dass sich der Staat gemäß Art. 20 a grundgesetzlich zur Verantwortung bekennt, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Recht und Gesetz durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen.

 

Konkret zum Vorhaben A 143 verschweigt die Wahlwerbebotschaft, dass dieses Projekt nach derzeitigem Kenntnisstand schon deshalb kaum Entlastung von innerstädtischem Autoverkehr zu bringen imstande ist, weil der Löwenanteil dieses Verkehrs in Halle kein Durchgangsverkehr ist. Ebenfalls hierzu wird verschwiegen, dass nicht die klagenden „Blockierer“ das Projekt bisher verhindert haben, sondern das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wegen der offenkundig rechtswidrigen Baurechtserteilung durch die Genehmigungsbehörde. Dabei spricht es Bände, dass das Projekt trotz langjähriger Vorplanungen im Vorfeld des Gerichtsurteil und weiteren anschließenden neun Jahren Planungsaktivitäten bis heute nicht realisiert wurde. Wir werten es als Feigheit und systemimmanenten Fehlerverleugnungsmechanismus der Verantwortlichen in der Politik, dass das zwischenzeitlich als offensichtliche Fehlplanung erkennbar gewordene, inzwischen seit 25 Jahren erfolglos bestehende Projekt nicht zugunsten vorhandener Alternativen aufgegeben wird.

 

Und keineswegs zuletzt möchten wir noch einmal der CDU-Parole widersprechen und betonen, dass uns primär die Erhaltung des Unteren Saaletals einschließlich der benachbarten, bundesweit einzigartigen Porphyrhügellandschaft als bedeutendem und funktionstüchtigen Erholungs- und Lebensraum für die Menschen in und um Halle und als Brennpunkt und Refugium für eine außergewöhnliche biologische Vielfalt am Herzen liegt. Der Ausschluss einer derart landschafts- und naturzerstörenden Autobahntrasse ist lediglich zwingende Konsequenz für die Sicherstellung der formulierten Aufgabe.