Förderung für Landschaftspflege

Die Landschaftspflegemaßnahmen des NABU werden durch die folgenden Förderprogramme gefördert:

1. Freiwillige Naturschutzleistungen

Vorhaben / Maßnahmen:

  • Erstmahd bis zum 15.06. und Zweitnutzung ab 01.09.
  • Erstmahd ab 15.07.
  • Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen

Ziele:

  • Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Fortwährende Nutzung bzw. Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Flächen
  • Beitrag zur Umsetzung des Netzwerks Natura 2000 auf Offenlandstandorten
  • Erhaltung und Verbesserung ausgewählter Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen
  • Erhaltung und Verbesserung der geschützten Biotope und der in diesen Lebensräumen vorkommenden Arten

Förderzeitraum: 2015-2022


2. Natura 2000-Ausgleich für die Landwirtschaft

Vorhaben / Maßnahmen:

Verbot / Einschränkung der Düngung auf Dauergrünland

Ziele:

Ziel der Förderung ist die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion in der Natura-2000-Gebietskulisse und in Naturschutzgebieten des Landes zur Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Förderzeitraum: 01.01.2021 - 31.12.2021

Die o.g. Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gefördert.


3. Projektförderung(ELER)

Informationen zur Projektförderung auf den Seiten "Landschaftspflege mit Biss"