Die Landschaftspflegemaßnahmen des NABU werden durch die folgenden Förderprogramme gefördert:
Verbot / Einschränkung der Düngung auf Dauergrünland
Ziel der Förderung ist die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion in der Natura-2000-Gebietskulisse und in Naturschutzgebieten des Landes zur Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Die o.g. Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gefördert.
Informationen zur Projektförderung auf den Seiten "Landschaftspflege mit Biss"